Das 49-EUR-Ticket der AG Verkehrsrecht – Seminar: „Illegale Beweismittel im Verkehrsrecht“
Freitag, 28. November 2025 * 13:30 - 19:00 Uhr * Gießen-Wieseck * 5,0 Stunden gem. FAO
Das Seminar richtet sich an alle Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, insbesondere an Fachanwältinnen und Fachanwälte für Verkehrsrecht sowie Fachanwältinnen und -anwälte für Strafrecht.
Vernetzen Sie sich beim Besuch der Präsenzveranstaltung mit Kolleginnen und Kollegen.
Tagungsleitung und Referent:
Worum geht es?
Nicht erst seit dem Urteil des BGH vom 15. Mai 2018 – VI ZR 233/17 zur Verwertung von DashCam-Aufnahmen – stellt sich auch im Verkehrsrecht die Frage, ob eigentlich illegal beschaffte Beweismittel gleichwohl als Beweismittel herangezogen werden können. Die moderne Technik durch Smartphones macht es möglich, Gespräche heimlich aufzunehmen oder Fotos und Filmaufnahmen unbemerkt zu tätigen. Daneben engagieren Versicherer bei „verdächtigen“ Personenschäden Privatdetektive bzw. Privatdetektivinnen mit der Überwachung von Geschädigten oder erlangen Gesundheitsdaten „auf dem kurzen Dienstweg“.
Sind auf diese Weise gewonnene Erkenntnisse verwertbar oder aber eine „Frucht des verbotenen Baums“?
Daneben finden auch im verkehrsstraf- und bußgeldrechtlichen Bereich grenzwertig beschaffte Beweismittel Eingang in die Akten. Hier gilt es, auf das Verwertungsverbot des § 136a StPO hinzuweisen.
Das Seminar soll die Teilnehmenden sensibilisieren, dass nicht jedes Beweismittel verwertet werden darf, andererseits aufzeigen, wo eine Beweisnot vor allem zivilrechtlich dazu führen kann, dass ein nicht legal beschafftes Beweismittel dennoch zur prozessualen Verwertung gelangen kann.
ACHTUNG: NEUER TAGUNGSORT!
Bürgerhaus Gießen-Wieseck * Philosophenstraße 26 * 35396 Gießen-Wieseck * Tel. 0641 - 49903300
Gebühren*:
49,00 EUR Mitglied AG Verkehrsrecht
Wir freuen uns auf Ihre Buchung, die Sie bitte unter dem Reiter: "Anmeldung" (oben) vornehmen!